Das Grundbuch
Beim Kauf einer Immobilie ist ein Blick ins Grundbuch unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Verkäufer auch wirklich der (alleinige) Eigentümer ist und keine unerwarteten Schulden und Pflichten an das Grundstück geknüpft sind.
Was ist das Grundbuch und wo finde ich es?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Auskunft über alle relevanten rechtlichen Informationen von Grundstücken gibt. Neben Maßen und Markung des Grundstücks, finden Sie hier auch Informationen zum Bestand bzw. der Bebauung. Außerdem legt das Grundbuch die Eigentumsverhältnisse, Verfügungsbeschränkungen und Belastungen wie Hypotheken offen.
Die Grundbücher werden durch die jeweils für ihren Bezirk zuständigen Grundbuchämter geführt und können dort bei berechtigtem Interesse kostenlos eingesehen (Grundbucheinsicht) oder ausgedruckt (Grundbuchauszug) werden. Die Bezeichnung ist “Amt” etwas irreführend, da es sich nicht um Abteilungen der öffentlichen Verwaltung, sondern der Amtsgerichte handelt.
Gliederung des Grundbuches
Jedes Grundbuchblatt ist in fünf Teile untergliedert. Neben der Aufschrift, ist es in Bestandsverzeichnis und die Abteilungen I bis III unterteilt. Die Aufschrift ist in erste Linie für das Amtsgericht relevant, da hier Verwaltungszugehörigkeit sowie etwaige Schließungsvermerke zu finden sind.
Das Bestandverzeichnis ist im Falle einer Kaufabsicht für Sie interessant, da Sie hier Auskünfte über den genauen Ort, die Maße und die exakte Größe des Grundstücks finden. Zudem sind hier Weg- und Fahrrechte bestimmter Personen über das Grundstück vermerkt.
Hinter Abteilung I verbirgt sich das Eigentümerverzeichnis. Hier sind alle Eigentümer und Erbengemeinschaften als solche eingetragen.
Abteilung II-III: Beschränkungen und Schulden
In Abteilung II sind eine Menge Lasten und Beschränkungen zusammengefasst, die für den Kauf eines Grundstücks relevant sein können. So finden sich hier Auskünfte über Grunddienstbarkeiten (Wegerechte oder Bebauungsauflagen), eventuelle Erb-, Nießbrauchs- oder Vorkaufsrechte sowie Reallasten.
Hinweis: Der Gemeinde steht nach § 24 BauGB ein allgemeines Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Grundstücks zu, wenn hierzu ein öffentliches Interesse vorliegt. Von dieser Option wird Regel aber nicht nicht Gebrauch gemacht.
Ebenso finden Sie hier diverse Verfügungsbeschränkungen im Falle einer Insolvenz, Zwangsversteigerung oder einer Testamentsvollstreckung. Im Hinblick auf den Kauf einer Immobilie[Link: Kaufvertrag Haus] spielt auch der Sanierungsvermerk eine Rolle, da sich aus einer noch nicht durchgeführten Sanierung weitere Kosten ergeben können.
In Abteilung III können Sie die Grundpfandrechte einsehen, mit denen das Grundstück belegt ist. Dazu gehören Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.
Quellen:
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Schauen Sie sich doch auch gerne unseren Artikel zum Thema Scheidung und gemeinsames Haus an:
Scheidung und gemeinsames Haus